Haushaltsmittel

Von der Uni jährlich zugewiesene Finanzmittel (inkl. evtl. Rücklagen) für die überfakultäre StuVe. Daraus wird aktuell fast alles beim AStA bezahlt.

Die Mittel unterliegen den Regelungen des Freistaats Bayern in der bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere Artikel 7, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ausgaben für Veranstaltungen, Anschaffungen, Projekte usw. kommen aus staatlichen Mitteln - ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang damit wird vorausgesetzt. 

Referatsinterne Mittel

Grundsätzlich stehen jedem Referat referatsinterne Mittel zur Verfügung. Diese werden zu Beginn des Geschäftsjahres durch das Aufstellen eines Haushaltsplans zugeteilt. Jedem Referat stehen für das Geschäftsjahr 450,00 € (Stand Legislatur 2024/25) frei zur Verfügung, welche mit Einschränkungen eigenmächtig ausgegeben werden dürfen, sofern sie im Haushaltsplan eingeplant sind. 

Wie viel referatsinterne Mittel ihr im Laufe des Geschäftsjahres noch zur Verfügung habt, könnt ihr jederzeit im  Sekretariat erfragen. 

Referatsübergreifende Mittel 

Die referatsübergreifenden Mittel stehen jedem Referat zur Verfügung und können z.B.  für größere Projekte oder Fahrtkosten beantragt werden. Wenn ihr eine Finanzierung aus referatsübergreifenden Mitteln plant, müsst ihr einen Antrag stellen.

Weitere Haushaltspunkte

Neben den beiden oben genannten Haushaltspunkten, gibt es noch weitere Spielräume für Projekte des Vorstands oder Anschaffungen. 

Studienzuschussmittel

Zusätzlich zu den Haushaltsmitteln gibt es seit der Abschaffung der Studiengebühren/-beiträge 2013 dafür ersatzweise vom Freistaat zugewiesene sog. "Studienzuschussmittel" (auch Studienkompensationsmittel). Ausgaben können auch direkt aus den Studienzuschussmitteln finanziert werden. Hierzu sind allerdings die allgemeinen Voraussetzungen zur Beantragung des Freistaates Bayern zu beachten, wie die Zweckgebundenheit an die „Verbesserung der Studienbedingungen.“ Genaueres hierzu findet ihr auf der Webseite der Bayerischen Staatskanzlei. Für besondere Projekte können diese aber bei der Studienzuschusskommision beantragt werden.