Wie beantrage ich eine neue oder eine andere E-Mail-Domain?
Dieser Beitrag beschreibt, wie neue E-Mail-Domains im Rahmen von LRZ-Projekten beantragt werden können. An der TU München sollen neue Domains jedoch in der Regel nicht mehr in der LRZ-Benutzerverwaltung, sondern in TUMonline angelegt werden. Als TUM-Angehöriger wenden Sie sich für die Beantragung einer neuen E-Mail-Domain daher bitte an den IT-Support der TUM.
Ansonsten gilt: Jedem LRZ-Projekt ist eine E-Mail-Domain zugeordnet, die beim Anlegen von E-Mail-Adressen für Kennungen dieses Projekts verwendet wird. Sofern für das Projekt (oder die übergeordnete Einrichtung) noch keine Domain beantragt wurde, wird die Voreinstellung verwendet, z.B. lrz.uni-muenchen.de für Projekte der LMU München. Welche Domain für Ihr Projekt verwendet wird, wird bei den "Projektdaten" angezeigt, die Sie über den Punkt "Projekt anzeigen/bearbeiten" in der linken Navigationsleiste abrufen können.
E-Mail-Domains können auf Projekt- oder Einrichtungsebene vergeben werden, und gelten in letzterem Fall für alle darunter liegenden Einrichtungen und Projekte. Sie sollten daher vor der Beantragung einer neuen Domain einrichtungsintern klären, für welche Bereiche - Projekt(e), Einrichtung(en) - die Domain gelten soll.
Neue Domains müssen in der Regel von den dafür Verantwortlichen der Einrichtung (z.B. LMU München, TU München) genehmigt werden - siehe dazu den Artikel Verwendung eigener Domainnamen.
Sobald diese Genehmigung vorliegt, können Sie die neue E-Mail-Domain über den LRZ-Servicedesk (Service "E-Mail und Groupware") beantragen. Dabei sind folgende Angaben notwendig:
- Name der gewünschten E-Mail-Domain und eventuell auch Name eines E-Mail-Domain-Aliases
Hinweis dazu: Als E-Mail-Domain-Alias kommt hauptsächlich die Kurz- oder Langform der primären E-Mail-Domain in Frage, um unter beiden Varianten erreichbar zu sein (z.B. Alias lehrstuhl.uni-muenchen.de zur Domain lehrstuhl.lmu.de). Sofern ein Alias gewünscht wird, muss dieser natürlich ebenfalls genehmigt werden. - Projekt(e) bzw. Einrichtung(en), für die die neue E-Mail-Domain gelten soll
Falls die Domain nicht nur für Ihr(e) Projekt(e), sondern für eine ganze Einrichtung (z.B. Institut, Fakultät) gelten soll, benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Einrichtungsleiters.
Falls an Ihrer Einrichtung eine Genehmigung der beantragten E-Mail-Domain notwendig ist, so hängen Sie diese bitte als Anhang an Ihren Antrag dran.