Sind Kurskennungen als Funktionskennungen einzutragen?

Ja, Kurskennungen müssen als Funktionskennungen eingetragen werden, da es sich um Kennungen handelt, die im Laufe der Zeit von verschiedenen Personen (Kursteilnehmern) genutzt werden und für die eine andere Person als Verantwortlicher bzw. Ansprechpartner fungiert (z.B. der Kursleiter).

Aus dieser Nutzung durch wechselnde Kursteilnehmer ergibt sich auch das spezifische Verfahren für die Verwendung dieser Kennungen: Wie muss ich mit Kurskennungen verfahren?