Welche weiteren Risiken birgt die Kennungsverschmelzung für die Benutzer?

Von LRZ- und LMU-Seite werden weitgehende Vorkehrungen getroffen, dass Berechtigungen, Zugänge und Zugriffsmöglichkeiten für die Benutzer auch nach der Kennungsverschmelzung noch funktionieren. Dabei können jedoch nur Systeme und Datenbereiche erfasst werden, die vom LRZ bzw. der LMU zentral, von Master User oder von ADS-Teiladmins verwaltet werden.

Nicht von LRZ-Seite gesichert werden können und damit potienziell gefährdet sind:

  • lokale Speicherbereiche (C:) von Arbeitsplatzrechner
  • lokale Speicherbereiche von öffentlichen PC-Pools, z.B. an der Uni-Bibiliothek
  • lokale Netzwerkspeicher (NAS-Filer)
  • Konfiguration von Applikationen, wenn dort die Kennung namentlich hinterlegt ist
  • Profile in Webapplikationen, in denen die Kennung für die Zuordnung verwendet wird (z.B. als Teil des eduPersonPrincipalNames bei LMU-Moodle)

Wenn der Benutzer die dort abgelegten Daten nicht vor der Kennungsverschmelzung an andere Stellen sichert, sind sie später nicht mehr zugreifbar oder mit Löschen der "Verliererkennung" ggf. auch gleich gelöscht.