Sollen Einnahmen (durch z.B. Ticketverkauf, Getränkeverkauf, Spenden) während Veranstaltungen des AStAs erzielt werden, so muss dies immer im Vorhinein mit der Geschäftsführung abgesprochen werden. Erste Informationen finden sich in diesem Artikel. Diese Informationen ersetzen aber unter keinen Umständen den Austausch mit der Geschäftsführung. Sind Einnahmen im Spiel bedarf es einer Vorkalkulation. Die Einnahmen müssen getrennt voneinander abgerechnet werden, sodass sie sich entsprechend der Kalkulation im Nachhinein aufschlüsseln lassen.
Veranstaltungen
Kulturveranstaltungen
Kulturelle Veranstaltungen sind beispielsweise Kinovorführungen, Theaterabende, Kabaretts, usw. Im Unterschied zu reinen Vergnügungsveranstaltungen unterliegen sie keiner Umsatzsteuerpflicht, weswegen diese am Ende nicht abgeführt werden muss.
Vergnügungsveranstaltungen
Umsatzsteuerpflicht
Zudem ist zu beachten, dass Vergnügungsveranstaltungen umsatzsteuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass die Universität für alle erzielten Einnahmen eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, bzw. eine Vorsteuer zurückgezahlt bekommt, wenn die Ausgaben höher waren als die Einnahmen.
Damit die Univerwaltung die entsprechende Steuer abführen kann, muss nach jeder Veranstaltung eine Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben erstellt werden.
Vor größeren Veranstaltungen empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit dem Ref. III/4 (Fr. Geyer) zu halten, da sie euch in allen steuerlichen Themen beraten und aufklären kann. (Unterschrift auf Raumantrag muss in solchen Fällen sowieso eingeholt werden)
Abrechnung der Veranstaltung
Vorgehen
- “Vier-Augen-Prinzip” bei allen Einnahmen beachten!
- Einnahmen so bald wie möglich an Konto der Universität überweisen bzw. einzuzahlen (spätestens am Tag nach der Veranstaltung)
- Wichtig: Ausgaben nicht direkt aus Einnahmen bezahlen (Ausnahme: unabdingbare Bar-Ausgaben)
Konto der Univserität
Staatsoberkasse Bayern Bay. Landesbank München IBAN: DE74 7005 0000 0001 2792 82 BIC: BYLADEMM Verwendungszweck: UniAug/(Buchungskennzeichen) → Buchungskennzeichen sind beim Ref. III/5 vor der Veranstaltung anzufordern (Hr. Menzel) |
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