Microsoft Select Bezugsberechtigung

Über das "Select"-Programm sind Kauflizenzen erhältlich, im Gegensatz zu den über den sog. Bundesvertrag des LRZ verfügbaren Miet- und Campuslizenzen. Beide Lizenzprogramme, Select und der Bundesvertrag, richten sich an Hochschulen (jedoch nicht an Einzelpersonen wie z.B. Mitarbeiter oder Studenten). Select ist darüberhinaus auch durch einige weitere Einrichtungen im Bereich des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst nutzbar.


Einzelpersonen, also Studenten und Mitarbeiter, sind im Rahmen dieses Vertrages generell nicht bezugsberechtigt. Lizenznehmer ist immer die gesamte Einrichtung

Aktuell zur Bestellung berechtigte Institutionen

Das LRZ hat stellvertretend für das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern Select Plus-Verträge mit Microsoft für staatliche Hochschulen, für öffentliche Museen, Bibliotheken und weitere Einrichtungen aus Forschung und Lehre innerhalb des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern abgeschlossen.

Unikliniken sind ab Juli 2024 nicht mehr bezugsberechtigt da sie von MS aus dem Select Vertrag genommen wurden.

Sollte Ihre Einrichtung bezugsberechtigt sein aber nicht über das LRZ sondern direkt beim Händler bestellen so sind Sie hier in dieser Liste nicht vertreten. Dies gilt für alle bayerischen Hochschulen und Universitäten außerhalb des Münchner Wissenschaftsnetzes und auch für die HM (Hochschule München).

Zur Zeit sind u.a. folgende dem Select Plus-Vertrag beigetretene Einrichtungen berechtigt, über das LRZ Bestellungen aufzugeben:

    Bayerische Akademie der Wissenschaften

    LMU - Ludwig-Maximilians-Universität München

    TUM - Technische Universität München

                (LMU und TUM haben eigene Campusverträge mit MS und nutzen darum im Regelfall nicht den Bezug über den Select Vertrag.
                 Wenden Sie sich bitte zuerst an den  IT Support Ihrer Uni.)

    Hochschule für Politik München

    Hochschule für Philosophie München

    Hochschule für Musik und Theater München

    Hochschule für Fernsehen und Film München

    Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

    Akademie der Bildenden Künste München

    Katholische Stiftungsfachhochschule München

    Archäologische Staatssammlung München

    Bayerische Staatsbibliothek und angeschlossene Bibliotheken

    Bayerische Staatsgemäldesammlungen

    Monumenta Germaniae Historica

    Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlungen Bayerns

    Staatliche Graphische Sammlung München

    Zentralinstitut für Kunstgeschichte München

    Bayerisches Nationalmuseum


Wenn Ihre Einrichtung in dieser Liste nicht enthalten ist, und Sie am Select-Programm interessiert sind, können Sie sich gern zur Beratung an unseren Servicedesk: https://servicedesk.lrz.de/ql/create/74 wenden.

Erhalt der Bestellberechtigung

Um über das LRZ Microsoft-Software bestellen zu können, muss Ihre Einrichtung einen eigenen Beitrittsvertrag zum Microsoft Select Plus-Vertrag des LRZ abschließen.Damit Sie diesen Beitrittsvertrag abschließen können, muss Ihre Einrichtung haushaltsrechtlich zum Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gehören und Microsofts Definition für Qualifizierte Nutzer für Forschung & Lehre erfüllen.

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: die "Registrierung eines Verbundenen Unternehmens" (Affiliates), und die Zutrittserklärung einer organisatorischen Untereinheit (sogenanntes An-Institut).

Registrierung eines Verbundenen Unternehmens (Affiliates)
Wenn Ihre Einrichtung eine juristisch eigenständige Organisation ist (Universität, Hochschule, Universitätsklinik, staatliche Bibliothek oder Museum) dann gilt Folgendes:

    1. Die Vertragsunterlagen zur "Registrierung Verbundener Unternehmen bei Select Plus für Forschung & Lehre" erhalten Sie von unserem Händler asknet.
    2. Schicken Sie das ausgefüllte und von einer dazu berechtigten Person unterschriebene "Formblatt zur Registrierung Verbundener Unternehmen bei Select Plus für Forschung & Lehre" per Post oder Fax an den Händler asknet.
    3. Der Händler asknet leitet die Unterlagen an Microsoft weiter.
    4. Microsoft entscheidet abschließend, ob Ihre Einrichtung im Rahmen des Select-Vertrages bezugsberechtigt ist. Microsoft teilt dies dem Händler mit und dieser teilt es dem LRZ mit.
    5. Nach dem dieser Prozess abgeschlossen ist, können Sie Microsoft-Software über das LRZ zu den günstigen Bedingungen des Select Plus-Vertrages bestellen.

Zutrittserklärung einer organisatorischen Untereinheit
Wenn Ihre Einrichtung keine juristisch eigenständige Organisation ist, sondern an eine der oben genannten Einrichtungen angeschlossen ist, z.B. als sog. An-Institut, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Fordern Sie eine Zutrittserklärung an, indem Sie eine Mail mit dem Betreff "Bitte um Zusendung Zutrittserklärung An-Institut" an lizenzen@lrz.de schicken. Geben Sie dabei an, welcher der oben unter "Wer darf bestellen" genannten Einrichtungen Sie angeschlossen sind. Wir senden Ihnen daraufhin die Zutrittserklärung zu.

    1. Drucken Sie die Zutrittserklärung aus.
    2. Tragen Sie Ihre "zutretende Einrichtung" in die Zutrittserkärung ein. Füllen Sie den Kasten auf der Rückseite aus.
    3. Leiten Sie die Zutrittserklärung an die zuständige Person in der Organisation (z. B. Universität) weiter, zu der Ihre Einrichtung gehört.
      Dies sind z.B.
  • für die Ludwig-Maximilians-Universität München:
    Herr Diekamp
    Referat VI.1
  • für die Technische Universität München:
    Der TUM IT-Support schickt die Zutrittserklärung per Scan/Email an den Händler asknet und jeweils eine Kopie an Sie und an das LRZ. 

Nach dem dieser Prozess abgeschlossen ist, können Sie Microsoft-Software über das LRZ zu den günstigen Bedingungen des Select Plus-Vertrages bestellen.

Lesen Sie bitte auch den Artikel Allgemeine Teilnahme – und Bezugsbedingungen .

Zur Seite: Das Lizenzprogramm von Microsoft: Select Plus am LRZ .