Microsoft Select

Bezug von Microsoft-Software über das LRZ

Informationen über den Microsoft - Select Plus Vertrag, Bezugsberechtigungen, Bestellablauf und vertragliche Regelungen.


Beachten Sie bitte unsere Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.

Inhalt:

1. Bestellberechtigung (Wer darf bestellen?)

Ausschliesslich Institutionen sind zum Bezug der angebotenen Microsoft-Software berechtigt.

Einzelpersonen, also Studenten und Mitarbeiter sind im Rahmen dieses Vertrages generell nicht bezugsberechtigt.

Das LRZ hat stellvertretend für das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern Select Plus-Verträge mit Microsoft für staatliche Hochschulen, für Uniklinika und für öffentliche Museen, Bibliotheken und weitere Einrichtungen aus Forschung und Lehre innerhalb des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern abgeschlossen.

Berechtigte Einrichtungen des Select Plus-Vertrag können Sie auf der Seite  Bezugsberechtigte für Microsoft Select einsehen (gültig seit 22.05.2018).

Für Institute der LMU:

Die LMU ist zum 01.05.2018 dem bayernweiten MS Campus Rahmenvertrag beigetreten.
Sie können als LMU-Mitarbeiter ab sofort dienstlich Office, Windows, Core- und RDS Cals direkt nutzen, wenn die im Lehrstuhl eingesetzte Hardware mit einem Basisbetriebssystem erworben wurde (bzw. ausgestattet ist).
Bevor Sie kostenpflichtige Lizenzen beim LRZ bestellen, sollten Sie also LMU-intern klären, ob Sie die gewünschten Produkte nicht kostenfrei erhalten können.
Die Rechnerbetriebsgruppen sind an der LMU für die Verteilung der MS-Software zuständig.
Ansonsten ist Referat VI.1 – EDV-Beschaffungen für dieses Thema verantwortlich. Mail: it.shop@verwaltung.uni-muenchen.de .


LMU-Studenten erhalten MS Office über die LMU.
Siehe: https://www.it-servicedesk.uni-muenchen.de/it-angebote/m365/index.html.


Für Institute der TU München:

Die TUM ist zum 01.07.2011 dem bayernweiten MS Campus Rahmenvertrag beigetreten.
Bevor Sie kostenpflichtige Lizenzen beim LRZ bestellen, sollten Sie also TUM-intern klären, ob Sie die gewünschten Produkte nicht kostenfrei erhalten können.
Information und Kontakt siehe https://wiki.in.tum.de/Informatik/Benutzerwiki/MicrosoftEES

Bayerische Universitäten und Hochschulen wenden sich bitte mit ihrer Bestellung direkt an den Händler.

2. Preisliste (Was kann ich bestellen?)

Aktuelle Preisliste des Händlers: Acdemic Center SelectPlus Preise (Zur Anzeige auf die Produkte klicken.)

Der Händler darf keine Basisbetriebssysteme mehr anbieten sondern nur noch System Builder. Wenn es vergaberechtlich/-technisch möglich ist, ist die Beschaffung von Rechnern mit OEM-Lizenz zu empfehlen.

Bitte beachten Sie:

  • BESTELLUNGEN:
    • Bestellungen von Einrichtungen im MWN bitte immer über das LRZ aufgeben lassen
    • Bestellungen Bayerischen Einrichtungen ausserhalb des MWN können ihre Bestellungen direkt beim Händler aufgeben.
    • Bevor Sie bestellen prüfen Sie bitte ob das gewünschte Produkt nicht Teil des von ihrer Einrichtung abgeschlossenem Campusvertrag (z.B. OfficeProdukte, Windows-Upgrades 
  • M-365-LIZENZEN (z.B. Office-365, auch Azure-Produkte u.Ä.) bzw. Auskunft zu diesen erhalten Sie über den Helpdesk Ihrer Hochschule. Da deren Bereitstellung eng mit hochschulinternen Regelungen verzahnt ist, können wir Ihnen keine M-365-Lizenzen über Select-Plus bereitstellen
  • BETRIEBSSYSTEME: Microsoft bietet über Select-Plus keine vollständigen Betriebssystem-Lizenzen (sog. Basis-Betriebssysteme) an, sondern nur „Upgrades“ die nur im Zusammenhang mit einem Basis-Betriebssystem auf dem Rechner gelten (z.B. sog. OEM-Lizenz die mit der Hardware erworben wurde). Wenn es vergaberechtlich/-technisch möglich ist, ist daher allgemein die Beschaffung von Rechnern mit OEM-Lizenz zu empfehlen.
  • DOWNLOADS: Je nach Produkt und Version die Sie bestellen, stellen wir nach Möglichkeit Installer zum Download zur Verfügung. Downloadhinweise auf der Auftragsbestätigung des Handelspartners sind gegenstandslos. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns gerne an.
  • LIZENZNACHWEISE: Im Falle eines Audits durch den Hersteller dient Ihnen die Rechnung als Lizenznachweis.
  • AKTIVIERUNG und KMS: Microsoft unterscheidet zwischen der Aktivierung (technischer Vorgang damit die Software „geht“) und der Lizenzierung (rechtlicher Vorgang). Die Aktivierung erfolgt in der Regel über den KMS-Server Ihrer Hochschule. Auskunft erteilt der jeweilige Helpdesk Ihrer Hochschule. Hinweise zur einer notfalls möglichen KMS-Aktivierung von Microsoft-Produkten wie z.B. Windows und Office etc. über den KMS-Server des LRZ - > MSKMS am LRZ.
  • CALs: Bitte beachten Sie, dass Sie beim Einsatz von Server-Produkten für den Zugriff von Arbeitsplätzen auf den Server entsprechende Client-Access-Lizenzen benötigen. (Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zur Serverlizensierung). Für jeden auf den Server zugreifenden PC bzw. User muß eine entsprechende Client-Access-License (CAL) erworben werden, sofern sie nicht bereits in Ihrer Campuslizenz (TUM, LMU) enthalten ist. Bitte bei Bestellung angeben, ob es sich um DEVICE oder USER Client-Access-Lizenzen handeln soll. Beim Einsatz des Terminal Servers muß neben der Server CAL zusätzlich noch für jeden Client eine Remote Desktop CAL (ehemals TSE CAL) vorhanden sein.
  • KONDITIONEN: es gelten die Bestimmungen von Microsoft wie sie auf den Webseiten von Microsoft einsehbar sind (z.B. Product Terms), sowie die allgemeinen Lizenzbedingungen des LRZ.

3. Bezugsweg und Abwicklung (Wie kann ich bestellen?)

Bayerische Universitäten und Hochschulen: wenden sich bitte mit ihrer Bestellung direkt an den Händler.

Unikliniken: Bestellungen können ausschließlich über ihre Wirtschaftsabteilung bzw. ihren Einkauf abgewickelt werden. (Sie brauchen das LRZ-Bestellformular nicht ausfüllen.) D.h. direkte Bestellungen von Klinikmitarbeitern bzw. -abteilungen können nicht bearbeitet werden.

TUM: siehe Hinweis unter 1. D.h. Sie brauchen nur dann über das LRZ zu bestellen, wenn das Produkt nicht im TUM Campusvertrag enthalten ist. Fragen Sie bitte im Zweifelsfall zuerst bei Ihrem IT-Support nach.

LMU: siehe Hinweis unter 1. D.h. Sie brauchen nur dann über das LRZ zu bestellen, wenn das Produkt nicht im LMU Campusvertrag enthalten ist.  Fragen Sie bitte im Zweifelsfall zuerst bei Ihrem Referat VI.1 – EDV-Beschaffungen nach.

Schicken Sie das korrekt und vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Bestellformular bitte als Scan an lizenzen[at]lrz.de.

Verwenden Sie für die Bestellung bitte das Bestellformular

Microsoft-Bestellformular-Select_2024.pdf

Bitten nutzen Sie die Möglichkeit das PDF am PC auszufüllen (Dazu den Link mit rechter Maustaste anklicken, in neuem Tab öffnen oder erst auf ihrem PC speichern und öffnen. Danach ist es am Bildschirm ausfüllbar)


Bitte beachten Sie unsere Seite " Datenschutz im Rahmen des Softwarebezuges ".

Datenträger können nicht mehr über das LRZ erworben werden. Dieser Service wurde eingestellt. Download-Links für Microsoft-Software erhalten Sie bei Bedarf nach Ihrer Bestellung.

Bei Bestellungen von SA Verlängerungen muss der Nachweis über die SA beigelegt werden.

Die Auftragsbestätigung des Handelspartners erhalten Sie (derzeit auf Anfrage) per Mail.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Handelspartner.

Der Lizenzkey auf der Rechnung ist NUR für Ausnahmefälle (z.B: Rechner ist immer offline) gedacht, denn die Aktivierung sollten Sie immer über KMS-Server durchführen (hier die Links: TUM-KMS-Server, KMS für LMU/Rest-MWN), nicht mit dem Lizenzkey.

Der Rechnungsbetrag ist an den Handelspartner zu überweisen. Die Rechnung dient Ihnen im Falle eines Audits als Lizenznachweis.

Bestelladresse

(Bayerische Hochschulen und Unis bestellen nicht über das LRZ, siehe oben)

Schicken Sie das korrekt und vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Bestellformular bitte als Scan an lizenzen[at]lrz.de.

Anfragen zur Auftragsabwicklung (nur für über das LRZ bezogene Lizenzen)

Bitte nutzen Sie bevorzugt unseren Servicedesk: https://servicedesk.lrz.de/de

Handelspartner, Fragen zur Rechnungsstellung

asknet Solution AG
Service Süd
Vincenz-Prießnitz-Str. 3
D - 76131 Karlsruhe
Internet: www.asknet.de
(Bestellen Sie über das LRZ. Direktbestellungen über ASK sind nicht möglich.)


Produktinformationen, Einzelheiten zu den Lizenzbestimmungen

Microsoft GmbH Deutschland
Internet: www.microsoft.de


4. Vertrags- und Lizenzbedingungen (Welche Regeln sind zu beachten ?)

Zunächst die Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.

Die Lizenzbestimmungen des Herstellers sind für Sie verbindlich. Die speziellen Produktnutzungsrechten sind ebenfalls zu beachten.

Die Produktnutzungsrechte des Herstellers gelten für die von Ihnen gekaufte Lizenz in der Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Kaufs der Lizenz aktuell war. Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, die Produktnutzungsrechte von microsoft.de herunterzuladen und zusammen mit Ihrer Rechnung zu archivieren, sowie zu lesen, da diese Dokumente Ihr Nutzungsrecht definieren und dokumentieren. Sie benötigen diese Dokumente im Fall einer Prüfung durch Microsoft, um eine konforme Lizenzierung und Nutzung nachweisen zu können.

§ Vertragslaufzeit: Erworbene Lizenzen können zeitlich unbefristet eingesetzt werden.

§ Upgraderecht:NUR für Betriebssysteme kann eine Upgrade-Lizenz erworben werden, um damit eine ältere Betriebssystem-Version auf den aktuellen Stand zu bringen.

§ Downgrade: Bei Erwerb einer aktuellen Lizenz aller Select Produkte darf eine ältere Version genutzt werden.

Inhaber einer aktuellen Microsoft Select Lizenz für Windows Professional bzw. Education dürfen folgende Windows-Varianten einsetzen: Windows 8 Prof., Windows 10, 9, 7, Windows Vista Business, Windows XP Professional.
Das geschieht aber bei Versionen, die das Supportende erreicht haben, auf eigene Gefahr.

§ Updaterecht: Neulizenzen beinhalten generell kein Updaterecht.
Nur beim Erwerb von L&SA Lizenzen ist ein Updaterecht enthalten.
Updaterecht bedeutet, dass man innerhalb der Vertragslaufzeit von L& SA (Dies bedeutet Neulizenz plus Software Assurance) eventuelle Neuversionen des Produktes umsonst erhält.

Software-Assurance

  • Software-Assurance (Updaterecht) kann nur in Verbindung mit einer Neulizenz erworben werden, eine einfache Neulizenz ohne SA enthält kein Updaterecht.
  • Bei Anforderung eines Updates muss eine Kopie des ehemals abgeschlossenen SA oder L&SA Lizenzvertrages vorgelegt werden.
  • Für "Servicepacks" (Fehlerkorrekturen) sind auch ohne SA-Wartungslizenz i.a. keine Lizenzgebühren zu bezahlen

Die erste Laufzeit von Software Assurance beträgt zwischen 25 und 36 Monaten, je nachdem, wann Sie die Software kaufen. Die Laufzeit jeder Verlängerung von Software Assurance beträgt 36 Monate.
D.h. Wenn Sie die Software mit Assurance im Mai 2012 kaufen würden beträgt Ihre erste SA-Laufzeit nur noch 27 Monate. (Aufwertungsstichtag für erste SA-Assurances auf 36 Monate ist immer der 01.08.). Wenn Sie Ihre erste Assurance verlängern (im Beispiel im Juli 2014 (nach 27 Monaten) würde diese SA-Verlängerung bis 08.2017 gültig sein (also 36 Monate).)

Kurze Erklärungen zu den Begriffen License, SA und L&SA finden sich im Glossar von Fachausdrücken aus dem Umfeld SW-Lizenzen

§ Häusliche bzw. mobile Nutzung (Work At Home): Mitarbeiter einer bezugsberechtigten Einrichtung, die Microsoft-Produkte auf ihrem Arbeitsplatz installiert haben und nutzen, haben die Möglichkeit der Nutzung von Office Prof. NUR für dienstliche Zwecke auf einem häuslichen PC oder auf einem Notebook, solange die Software nicht gleichzeitig auf beiden Geräten genutzt wird. Die Arbeit von zu Hause aus (Work at Home) von Office Prof. ist innerhalb der Laufzeit dieses Select-Plus Vertrages möglich. Alle anderen Programme wie Betriebssysteme (z.B. Windows XP, Vista, 7) dürfen nicht auf dem häuslichen oder mobilen Rechner genutzt werden.

§ Concurrent Use: Ist generell unzulässig ! Microsoft-Produkte dürfen nur dann im Netzwerk über einen Software-Server bereitgestellt werden, wenn genau die Anzahl an Lizenzen eines Produktes erworben wurden, wie Arbeitsplätze auf den Server zugreifen können.

§ Server und Clients: Neben einer Server-Lizenz müssen "Client Access Licenses" (CAL) erworben werden. Hierbei kann zwischen User oder Device Lizenzen gewählt werden. "Device" bedeutet Lizenzen pro Arbeitsplatz, "User" bedeutet Lizenzen pro Nutzer. Die Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen richtet sich nach der Anzahl der auf den Server zugreifenden Arbeitsplatz-PCs(bei "Device") oder Nutzer (bei "User"). Eine CAL ist keine Software sondern eine Zugriffsberechtigung. Es spielt dabei keine Rolle, welches Betriebssystem auf den jeweiligen Rechnern, die auf den Server zugreifen, installiert ist.
Hinweis: Insbesondere im Zusammenhang mit Windows Professional führt dies häufig zu Missverständnissen: Um von einem Arbeitsplatz-PC aus auf einen Windows -Server zugreifen zu dürfen, benötigt man eine Windows Client Access License, unabhängig davon, welches Betriebssystem man auf dem Arbeitsplatz-PC einsetzen möchte.

§ Sprachwechsel: ist ohne neuerliche Lizenzgebühren für Anwendungen und Server-Produkte möglich, aber nicht für Betriebssysteme! ? Bei dieser Gelegenheit darf natürlich kein Update auf eine neuere Version vorgenommen werden (es sei denn, man hat eine UA-bzw. L&SA ?Lizenz).

§ Plattformwechsel: z.B. von Windows auf Macintosh ist unter Umständen möglich. Bitte direkt bei Microsoft nachfragen.

§ Hotline-Support: Ist nicht Bestandteil des Lizenzvertrages.

§ Es gelten generell die Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.

§ Beachten Sie bitte auch die Seite Datenschutz im Rahmen des Softwarebezuges.

In case you don’t understand german and lack a colleague to help you with the text and the order forms, please do not hesitate to write us in english: https://servicedesk.lrz.de/en or  call us at 089 35831 7823