Microsoft Select Bezugsberechtigung

Wer darf nicht bestellen ?

a) Einzelpersonen, also Studenten und Mitarbeiter sind im Rahmen dieses Vertrages generell nicht bezugsberechtigt.

b) Nicht bestellen dürfen Einrichtungen, welche hier nicht aufgelistet sind.
Diese können aber hier weiter unten unter der Überschrift "Erhalt der Bestellberechtigung" nachlesen ob es evtl. möglich ist eine Bestellberechtigung zu erhalten.

Aktuell zur Bestellung berechtigte Institutionen

Das LRZ hat stellvertretend für das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern Select Plus-Verträge mit Microsoft für staatliche Hochschulen, für öffentliche Museen, Bibliotheken und weitere Einrichtungen aus Forschung und Lehre innerhalb des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern abgeschlossen.

Unikliniken sind ab Juli 2024 nicht mehr bezugsberechtigt da sie von MS aus dem Select Vertrag genommen wurden.

Zur Zeit sind folgende Einrichtungen dem Select Plus-Vertrag beigetreten und berechtigt, über das LRZ Bestellungen aufzugeben:

  • Bayerische Akademie der Wissenschaften
  • Leibniz-Rechenzentrum
  • LMU - Ludwig-Maximilians-Universität München
  • TUM - Technische Universität München
  • Universität Augsburg
  • Universität der Bundeswehr München
  • HM - Hochschule München
  • Hochschule für Politik München
  • Hochschule für Philosophie München
  • Hochschule für Musik und Theater München
  • Hochschule für Fernsehen und Film München
  • Hochschule Ansbach
  • Hochschule Augsburg
  • Hochschule Ingolstadt
  • Hochschule Kempten
  • Hochschule Landshut
  • Hochschule Neu-Ulm
  • Hochschule Rosenheim
  • Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
  • Kliniken der LMU München - sind ab Juli 2024 nicht mehr bezugsberechtigt. 
  • Kliniken der TUM München - sind ab Juli 2024 nicht mehr bezugsberechtigt
  • Akademie der Bildenden Künste München
  • Katholische Stiftungsfachhochschule München
  • Wissenschaftszentrum Straubing
  • Archäologische Staatssammlung München
  • Bayerische Staatsbibliothek und angeschlossene Bibliotheken
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen
  • Monumenta Germaniae Historica
  • Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlungen Bayerns
  • Staatliche Graphische Sammlung München
  • Zentralinstitut für Kunstgeschichte München


Wenn Ihre Einrichtung in dieser Liste nicht enthalten ist, dann dürfen Sie zur Zeit nicht über das LRZ bestellen.

Erhalt der Bestellberechtigung

Um über das LRZ Microsoft-Software bestellen zu können, muss Ihre Einrichtung einen eigenen Beitrittsvertrag zum Microsoft Select Plus-Vertrag des LRZ abschließen.Damit Sie diesen Beitrittsvertrag abschließen können, muss Ihre Einrichtung haushaltsrechtlich zum Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gehören und Microsofts Definition für Qualifizierte Nutzer für Forschung & Lehre erfüllen.

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: die "Registrierung eines Verbundenen Unternehmens" (Affiliates), und die Zutrittserklärung einer organisatorischen Untereinheit (sogenanntes An-Institut).

Registrierung eines Verbundenen Unternehmens (Affiliates)
Wenn Ihre Einrichtung eine juristisch eigenständige Organisation ist (Universität, Hochschule, Universitätsklinik, staatliche Bibliothek oder Museum) dann gilt Folgendes:

    1. Die Vertragsunterlagen zur "Registrierung Verbundener Unternehmen bei Select Plus für Forschung & Lehre" erhalten Sie von unserem Händler asknet.
    2. Schicken Sie das ausgefüllte und von einer dazu berechtigten Person unterschriebene "Formblatt zur Registrierung Verbundener Unternehmen bei Select Plus für Forschung & Lehre" per Post oder Fax an den Händler asknet.
    3. Der Händler asknet leitet die Unterlagen an Microsoft weiter.
    4. Microsoft entscheidet abschließend, ob Ihre Einrichtung im Rahmen des Select-Vertrages bezugsberechtigt ist. Microsoft teilt dies dem Händler mit und dieser teilt es dem LRZ mit.
    5. Nach dem dieser Prozess abgeschlossen ist, können Sie Microsoft-Software über das LRZ zu den günstigen Bedingungen des Select Plus-Vertrages bestellen.

Zutrittserklärung einer organisatorischen Untereinheit
Wenn Ihre Einrichtung keine juristisch eigenständige Organisation ist, sondern an eine der oben genannten Einrichtungen angeschlossen ist, z.B. als sog. An-Institut, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Fordern Sie eine Zutrittserklärung an, indem Sie eine Mail mit dem Betreff "Bitte um Zusendung Zutrittserklärung An-Institut" an lizenzen@lrz.de schicken. Geben Sie dabei an, welcher der oben unter "Wer darf bestellen" genannten Einrichtungen Sie angeschlossen sind. Wir senden Ihnen daraufhin die Zutrittserklärung zu.

    1. Drucken Sie die Zutrittserklärung aus.
    2. Tragen Sie Ihre "zutretende Einrichtung" in die Zutrittserkärung ein. Füllen Sie den Kasten auf der Rückseite aus.
    3. Leiten Sie die Zutrittserklärung an die zuständige Person in der Organisation (z. B. Universität) weiter, zu der Ihre Einrichtung gehört.
      Dies sind z.B.
  • für die Ludwig-Maximilians-Universität München:
    Herr Diekamp
    Referat VI.1
  • für die Technische Universität München:
    Herr Haggemiller
    ITSZ
  • Diese Person schickt die Zutrittserklärung im Original per Post oder Fax an den Händler asknet und jeweils eine Kopie an Sie und an das LRZ. Nach dem dieser Prozess abgeschlossen ist, können Sie Microsoft-Software über das LRZ zu den günstigen Bedingungen des Select Plus-Vertrages bestellen.

Lesen Sie bitte auch den Artikel Allgemeine Teilnahme – und Bezugsbedingungen .

Zur Seite: Das Lizenzprogramm von Microsoft: Select Plus am LRZ .