Allgemeine Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug

Das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) bietet die Möglichkeit, Software-Produkte zu günstigen Konditionen zu beziehen. Die Nutzung der Software ist an die Lizenzbedingungen der Lizenzgeber gebunden. Wichtig zu beachten ist dabei:

  1. Was sind eigentlich Software-Lizenzen? Eine Lizenz ist ein Nutzungsrecht, ähnlich wie bei einer Fahrkarte in der U-Bahn. Die Lizenzgeber (in der Regel die Hersteller, manchmal die Händler – aber in der Regel nicht das LRZ!) definieren das Nutzungsrecht. Dabei gilt allgemein: alles, was nicht explizit vom Lizenzgeber erlaubt wird, ist verboten.
  2. Für die über das LRZ erhältlichen Software-Lizenzen gilt meist: Lizenznehmer ist die Hochschule bzw. juristisch eigenständige Körperschaft, zu der die beziehende Einrichtung (Lehrstuhl, Institut, o.Ä.) gehört. Ausnahmen: wenn die Übernahme von Lizenzen durch Privatpersonen durch den Lizenzgeber der jeweiligen Software zugelassen wird und bei der Bestellung entsprechend kenntlich gemacht ist (Beispiele: einige Ansys- und Sophos-Lizenzen; nicht aber: Microsoft, Adobe).
  3. Die aus einem Bezug von Software erwachsenden Kosten (z.B. Lizenzgebühren, Materialkosten, Versandkosten) trägt die beziehende Einrichtung (Lehrstuhl, Institut, o.Ä.).
  4. Handelt es sich bei der Übernahme von Lizenzen um eine befristete Überlassung von Lizenzen, darf die beziehende Einrichtung die Software nur für den jeweils spezifizierten Zeitraum nutzen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist sie verpflichtet, auch ohne vorherige Aufforderung durch das Leibniz-Rechenzentrum sämtliche Kopien der Software zu vernichten und die Nutzung der Software einzustellen.
  5. Die vom Leibniz-Rechenzentrum veröffentlichten Preislisten dienen der Information der Benutzer. Die darin aufgeführten Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen und Irrtum.
  6. Das Leibniz-Rechenzentrum kann zur Abwicklung der beim Lizenzbezug anfallenden Aufgaben (z.B. Versand von Datenträgern oder Dokumentation, Rechnungstellung) Dritte einschalten und mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauen.
  7. Der Lizenznehmer ist analog den Bedingungen der "Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften" zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wie Urheberrechtsschutz und Copyright verpflichtet. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die Software oder Kopien hiervon zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen. Der Lizenznehmer ist des weiteren nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, nachzuahmen oder von der Software abgeleitete Produkte herzustellen.
  8. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Einsatz der Software zu überwachen. Mit entsprechenden Erklärungen der Studenten respektive dienstvertraglichen Regelungen für Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der Lizenzbedingungen - soweit solche beim Endlizenznehmer existieren - erfüllt der Lizenznehmer seine diesbezügliche Verpflichtung.
  9. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers. Widersprechen einzelne der hier aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten die Lizenzgeberbedingungen.
  10. Kommen beziehende Einrichtung den mit einer Lizenzbeschaffung eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich das Leibniz-Rechenzentrum unbeschadet von Schadensersatzansprüchen vor, die beziehende Einrichtung vom weiteren Bezug von Software über das Leibniz-Rechenzentrum auszuschließen.
  11. Ein Verstoß einer beziehenden Einrichtung gegen die hier aufgeführten Bedingungen kann unbeschadet von Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten des Lizenzgebers für die beziehende Einrichtung zum ersatzlosen Lizenzverlust und zum Ausschluß vom Bezug von Software über das Leibniz-Rechenzentrum führen.
  12. Das LRZ übernimmt keine Garantie für die Produkte, deren Verfügbarkeit, Beziehbarkeit und deren Verwendbarkeit für von der beziehenden Einrichtung vorgesehene Zwecke. Das LRZ übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus dem Erwerb und Einsatz der Produkte. Gerichtsstand für alle aus dem Bezug von Software über das LRZ entstehenden Streitigkeiten ist München.
  13. Beachten Sie bitte auch die Seite Datenschutz im Rahmen des Softwarebezuges.