Allgemeine Teilnahme- und Bezugsbedingungen

Erläuterungen, wie noch nicht durch das LRZ oder ein anderes Rechenzentrum versorgte Einrichtungen evtl. an einem Lizenzprogramm teilnehmen können.

Allgemeine Teilnahme- und Bezugsbedingungen

Sollten Sie einer Einrichtung oder Hochschule angehören, die nicht innerhalb des Aufgabengebietes des Leibniz-Rechenzentrum angesiedelt ist, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Rechenzentrum in Verbindung und erkundigen sich dort nach den Bezugsmöglichkeiten für die gewünschten Produkte.

Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, eine Bezugsberechtigung zu erlangen:

  1. Ihre Einrichtung schließt einen eigenen Beitrittsvertrag mit dem Softwarehersteller ab
  2. Sie lassen sich durch eine bereits beigetretene Einrichtung mit versorgen.

Setzen Sie sich bitte in jedem Fall mit dem Rechenzentrum Ihrer Einrichtung in Verbindung.


Teilnahmeberechtigung

Die Lizenzprogramme gelten generell für Hochschulen und deren Einrichtungen sowie für Organisationen aus Forschung und Lehre, meist jedoch nicht für Schulen. Einzelpersonen sind von vorneherein ausgeschlossen.
Eine genaue Abgrenzung des zur Teilnahme berechtigten Kreises wird bei Bedarf in den Dokumentationen zu den einzelnen Produkten vorgenommen.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem entsprechenden Rahmenvertrag ist die Prüfung der Teilnahmeberechtigung durch den Softwarehersteller. Daraufhin kann der Beitritt zum Rahmenvertrag bzw. eine Registrierung durch den Softwarehersteller bzw. durch einen durch diesen legitimierten Handelspartner erfolgen. Erkundigen Sie sich wegen der Formalitäten bitte direkt beim jeweiligen Softwarehersteller.


Weitere allgemeine Hinweise

Differenzierte Erläuterungen zu den in den Verträgen vorgesehenen Bedingungen erhalten Sie vom Lizenzgeber.
Bei manchen Rahmenverträgen besteht die Möglichkeit, den Handelspartner zu wählen, bei anderen nicht.
Gegebenenfalls sind Sie für die korrekte Meldung der abgenommenen Lizenzen an den Handelspartner oder Softwarehersteller zuständig.
Evtl. müssen sie sich selbst um die gesamte Abwicklung für Ihre Einrichtung kümmern und innerhalb der Vertragslaufzeit auf eine gewisse vorgegebene Mindestabnahmemenge kommen. Häufig geschieht dies über sog. Lizenzpunkte.
In den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe aber das Rechenzentrum Ihrer Einrichtung; setzen Sie sich also bitte stets zuerst mit diesem in Verbindung.


Mitversorgung

Sollte für Ihre Einrichtung zwar eine Teilnahmeberechtigung am Rahmenvertrag gegeben sein, sie die mit der eigenen Teilnahme verbundenen Pflichten jedoch nicht übernehmen können, so gibt es auch noch die Möglichkeit, Ihre Institution von einer bereits registrierten Einrichtung mitversorgen zu lassen. Dies setzt natürlich voraus, daß Sie eine Einrichtung finden, die dazu bereit ist.


Bezugsberechtigung

Jede Einrichtung, deren Teilnahme bzw. deren Mitversorgung durch eine andere Einrichtung vom Hersteller und dem Leibniz-Rechenzentrum bestätigt wurde, ist im Rahmen des Vertrages bezugsberechtigt. Die Einzelheiten der Bezugsmodalitäten legt die Stelle fest, die selbst einen Beitrittsvertrag abgeschlossen hat.

Im Rahmen der Verträge sind Mitarbeiter und Studenten meist nicht bezugsberechtigt . Es können aber meist Schulversionen bzw. Studentenlizenzen über den einschlägigen Fachhandel bezogen werden.


Registrierung und Bezug über das Leibniz-Rechenzentrum

Sollten Sie daran interessiert sein, daß das Leibniz-Rechenzentrum auch für Ihre Einrichtung die Registrierung und Versorgung übernimmt, prüfen Sie bitte zum einen die Vertrags- und Lizenzbedingungen und zum anderen die Ausführungen zum Bezug über das Leibniz-Rechenzentrum. Setzen Sie sich dann bitte mit uns in Verbindung, damit wir klären können, ob das Leibniz-Rechenzentrum die Versorgung Ihrer Einrichtung übernehmen kann:
lizenzen@lrz.de


Für Fragen zur Software selbst gibt es ein bayernweites Diskussionsforum, das für den Informationsaustausch aller unserer Anwender gedacht ist: bsk-open .
Für die Nutzung dieses Diskussionsforums müssen Sie sich jedoch vorher   registrieren lassen.