Welche Arten von LRZ-Kennungen gibt es?

Die LRZ-Benutzerverwaltung unterscheidet folgende 5 Arten von Kennungen:

  • Persönliche Kennungen gehören genau einer Benutzer:in. Das zugehörige Passwort darf nur dieser Person bekannt sein, so dass die Kennung nur von dieser Person verwendet werden kann. Ein großer der Teil Kennungen am LRZ wird von den Münchner Universitäten und Hochschulen auch ans LRZ übernommen ("synchronisiert"), wodurch die Benutzer:innen viele LRZ-Dienste mit ihrer Hochschulkennung nutzen können (siehe Kennungen für LRZ-Dienste).
  • Funktionskennungen dienen einem oder mehreren Benutzern, gleichzeitig oder im Laufe der Zeit nacheinander, um eine bestimmte Aufgabe oder Funktion zu erledigen. Beispiele für solche Funktionen sind zur Zeit vor allem:
    • die Verwaltung eines Webservers am LRZ;
    • der Betrieb von Funktions-Mail-Adressen, z.B. sekretariat@domain.
    Eine Funktionskennung kann mehrere sog. Besitzer haben, die das zugehörige Passwort kennen, auch verändern dürfen. Einer dieser Besitzer ist in jedem Fall im IDM-Portal als Verantwortlicher festzuhalten.
  • Kurskennungen sind eine besondere Form von Funktionskennungen. Sie werden in jeder Staffel eines Kurses oder Praktikums von anderen Teilnehmern verwendet. Sie sind in einem Kursprojekt zusammengefasst, das als solches von Ihrer Einrichtung beantragt werden kann für periodisch abgehaltene Kurse mit wechselnden Teilnehmern.
  • Teiladmin-Kennungen sind eine weitere Sonderform von Funktionskennungen. Sie werden für den Zugang zum TAP (Teiladmin-Portal) und für die Verwaltung von Zugriffsrechten im LRZ Cloud Storage verwendet.
  • Kennungen an Höchstleistungssystemen (SuperMUC-NG) sind ebenfalls in eigenen Projekten zusammengefasst. Für diese Projekte gelten besondere Regelungen, auf die im Rahmen dieser FAQs nicht weiter eingegangen wird.
    Hinweis: Master User in Projekten für Höchstleistungssysteme können keine Kennungen oder Berechtigungen auf Kennungen vergeben; beide müssen separat beantragt und vom SuperMUC-NG-Lenkungsausschuss genehmigt werden (siehe Access and Login to SuperMUC-NG).
  • Für Gäste, die lediglich einen WLAN-Zugang benötigen, können entsprechende WLAN-Gastkennungen angelegt werden. Diese sind max. 7 Tage gültig.

Beim Einrichten einer neuen Kennung müssen Sie entscheiden, ob es sich um eine persönliche Kennung oder um eine Funktionskennung handelt.

Kurskennungen und Kennungen an Höchstleistungssystemen (SuperMUC-NG) können nur vom jeweiligen LRZ-Betreuer angelegt werden.

Eine spätere Umwandlung von persönlichen Kennungen in Funktionskennungen können Sie im IDM-Portal im Menüpunkt "Kennung anzeigen/bearbeiten" bei "Kennungsbesitzer" vornehmen, sofern es die vergebenen Diensteberechtigungen erlauben. Andere Umwandlungen sind generell nicht möglich.