Was ist eine Einrichtung?

Eine Einrichtung der LRZ-Benutzerverwaltung ist eine rechtliche Instanz, angesiedelt vor allem im öffentlichen Bereich von Forschung und Lehre.

Einrichtungen werden vom LRZ je nach Bedarf in nahezu beliebiger Granularität erfasst; beispielsweise gelten eine Hochschule als Ganzes, eine Fakultät, ein einzelner Lehrstuhl, aber z.B. im Kontext von Grid-Projekten auch Virtuelle Organisationen (VOs) als Einrichtung. Generelle Voraussetzung für die Aufnahme als Einrichtung ist, dass diese als solche auch außerhalb der LRZ-Benutzerverwaltung existiert, in eine nicht-fiktive Organisationsstruktur (über- und ggf. untergeordnete Einrichtungen) integriert werden kann und dass ihr eine Nutzerklasse zugeordnet werden kann (siehe dazu auch: Was bedeuten "Nutzerklasse" und "Einrichtungsart"?).

Im Kontext der LRZ-Benutzerverwaltung wird eine Einrichtung durch einen Einrichtungsleiter, z.B. den Lehrstuhlinhaber, vertreten, der mit dem LRZ Projektverträge abschließt und für die Durchführung technisch-administrativer Aufgaben einen oder mehrere Master User pro Projekt benennt. In den Master User Diensten können Sie die dem LRZ bekannten Daten unter "Einrichtung anzeigen" einsehen; bitte teilen Sie Ihrem LRZ-Betreuer Änderungen, z.B. an Organisationsstruktur oder Leitung, möglichst zeitnah mit - siehe dazu auch: Meine Telefonnummer/Anschrift/E-Mail-Adresse bzw. die Kontaktdaten meines Chefs haben sich geändert; wo kann ich das eintragen?