Eine neu eingestellte Person hat bereits eine LRZ-Kennung. Muss ich trotzdem eine neue LRZ-Kennung für sie anlegen?

Im Allgemeinen können Benutzerinnen und Benutzer ihre persönliche LRZ-Kennung von einer an eine andere Einrichtung im Münchner Wissenschaftsnetz mitnehmen.

Ausnahmen:

  • Falls die Kennung direkt von einer Hochschule verwaltet und von dort ins LRZ Identity Management (LRZ-SIM) eingespeist wird (wie derzeit bei der LMU München, der TU München und der Hochschule München), ist eine Mitnahme der Kennung nur innerhalb der gleichen Hochschule möglich. Ansonsten muss eine neue Kennung angelegt werden.
  • Wenn ein jemand parallel mehreren Einrichtungen bzw. Projekten angehört, ist aus organisatorischen und buchhalterischen Gründen eine separate LRZ-Kennung pro Einrichtung bzw. Projekt notwendig.
  • Bei Kennungen in Projekten für den Höchstleistungsrechners (SuperMUC-NG) können Kennungen generell nicht zu anderen Einrichtungen und Projekten übertragen werden, u.a. aus Accoutingen-Gründen.