Dürfen ausgewählte ehemalige Mitarbeiter meiner Einrichtung Ihre Kennung behalten?
Es liegt im Ermessen der Einrichtungsleiter und Master User, wann eine Kennung gesperrt oder gelöscht wird. Falls Sie entscheiden, dass der ehemalige Mitarbeiter weiterhin seine Kennung für die Unterstützung Ihrer Einrichtung behalten soll, geht das in Ordnung.
Bitte beachten Sie generell, dass eine Kennung nur diejenigen Berechtigungen für LRZ-Dienste haben sollte, die der Benutzer auch wirklich benötigt, und dass die LRZ-Benutzungsrichtlinien eingehalten werden müssen.
Falls der ehemalige Mitarbeiter Mitglied einer der beiden Münchner Universitäten ist oder wird, sollten Sie den Eintrag Wozu braucht ein Mitglied einer der beiden Münchner Universitäten eine LRZ-Kennung? zu Rate ziehen.