Adobe CLP

Beachten Sie bitte unsere Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.

1. Bezugsberechtigung

Bezugsberechtigt sind Hochschulen und hochschulnahe Einrichtungen.
Einzelpersonen, also Studenten und Mitarbeiter sind generell nicht bezugsberechtigt, können sich aber direkt bei Adobe im Adobe Education Store versorgen.
Es gibt einen bundesweiten (zwischen Adobe und dem LRZ abgeschlossenen) CLP Rahmenvertrag, dem Universitäten und Hochschulen beitreten können. Institute derjenigen Universitäten und Hochschulen, die im Großraum München liegen und bereits beigetreten sind können beim LRZ Adobe-Lizenzen bestellen. Alle anderen Hochschulen wenden sich bitte an ihre jeweiligen Handelspartner.

Alle über das LRZ bezugsberechtigte Hochschulen und hochschulnahe Einrichtungen finden Sie unter:
Liste aller bezugsberechtigten Einrichtungen

Ist Ihre Einrichtung nicht in dieser Liste enthalten, können Sie aktuell nicht über das LRZ bestellen.
Lesen Sie in diesem Fall bitte den Artikel Allgemeine Teilnahme- und Bezugsbedingungen

2. Produkte, Preise

Adobe hat zum 30.11.2024 die CLP Lizenzprogramme (d.h. Kauflizenzen) Acrobat Standard 2020 und Acrobat Pro 2020 eingestellt.


Ab diesem Zeitpunkt ist Acrobat nicht mehr im Rahmen des CLP Programmes und somit auch nicht mehr über das LRZ erhältlich.


Im TLP-Programm (läuft nicht übers LRZ, hierzu können Sie sich direkt an einen Händler Ihrer Wahl, z.B. Cancom, wenden) können Sie Acrobat 2020 noch bis 31.Mai 2025 erhalten.


Adobe wird zudem den Support für alle Acrobat 2020 - Lizenzen, egal wo sie beschafft wurden, am 30.11.2025 einstellen.


Acrobat können Sie weiterhin auch künftig als reine Mietlizenz im Rahmen des ETLA Vertrages über Ihre Hochschule erhalten (nicht übers LRZ).


Erhältlich innerhalb CLP sind bis Ende 2024 voraussichtlich noch Cold Fusion, Frame Maker, Photoshop Elements, Premiere Elements.


Alle Versionen gibt es in Deutsch und internationalem Englisch.

Der Lizenznehmer erhält per E-Mail sein Lizenz-Zertifikat und einen Downloadlink für die bestellte Software.

Die Software kann immer mit dem Downloadlink, der mit der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, installiert werden.

Sie erhalten immer im Zertifikat einen Lizenzkey für alle verfügbaren Plattformen aber in der bestellten Sprache. Die Lizenz ist sprachgebunden.

Zur Vermeidung von zeitaufwändigen Anrufen und Nachfragen lesen Sie vorher unbedingt die Vertrags- und Lizenzbedingungen (siehe letzter Abschnitt)

3. Kontakt, Bestellformular

Schicken Sie das korrekt und vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Bestellformular bitte als Scan an lizenzen[at]lrz.de.

Adobe-Bestellformular-CLP_2024.pdf


Achtung: Adobe Acrobat Standard 2020 und Acrobat Pro 2020 sind nicht mehr über diesen Weg erhältlich. Siehe Hinweis unter 2.

Anfragen zur Auftragsabwicklung und sonstige Fragen:

Bitte nutzen Sie bevorzugt unseren Servicedesk: https://servicedesk.lrz.de/de


Produktinfos, Handelspartner:

CANCOM GmbH


behoerden@cancom.de (Frau Rudolph)


Web: www.cancom.de

4. Bezugsweg und Abwicklung

Bitte beachten Sie unsere Seite " Datenschutz im Rahmen des Softwarebezuges ".

Unikliniken: Bestellungen können ausschließlich über ihre Wirtschaftsabteilung bzw. ihren Einkauf abgewickelt werden. (Sie brauchen das LRZ-Bestellformular nicht ausfüllen.) D.h. direkte Bestellungen von Klinikmitarbeitern:innen bzw. -abteilungen können nicht bearbeitet werden.


Schicken Sie das korrekt und vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Bestellformular (Link darauf: siehe 3.) als Scan per E-Mail  an das LRZ.
Hinweis: Füllen Sie bitte alle Felder soweit möglich aus und unbedingt das Feld E-Mail Adresse des Bestellers.

Die zur Installation benötigten Lizenzkeys sowie die Downloadberechtigung werden per E-Mail verschickt.

Die Bereitstellung von Datenträgern über das LRZ wurde eingestellt.

Bitte beachten Sie den folgenden Link. Hier wird die Benutzung der Adobe Licensing Website ("LWS") erklärt, über die Sie sich einen Überblick über Ihre Bestellungen, Upgrades, Lizenzzertifikate etc verschaffen können:

https://helpx.adobe.com/de/x-productkb/policy-pricing/volume-licensing-site.html

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Handelspartner. Der Rechnungsbetrag ist an den Handelspartner zu überweisen.

Der Lizenznachweis besteht aus der gegengezeichneten Kopie des Bestellformulars, der Auftragsbestätigung und der Rechnung des Handelspartners. Heben Sie diese unbedingt auf.

5. Vertrags- und Lizenzbedingungen

Adobe führt mit der CS 6 weltweit einen Aktivierungszwang und den Zwang, eine "Adobe ID" zu verwenden, ein

Mit der Einführung der Creative Suite 6 gibt es in Bezug auf die Installation von Lizenzen eine wichtige Änderung: nach der Eingabe der Seriennummer (in Ihrem Fall die CLP-Volumenlizenz Seriennummer) ist zusätzlich die Registrierung des Produktes über eine sogenannte Adobe ID notwendig (Lizenzbestimmungen und -eigenschaften ändern sich dadurch nicht). 

Für diesen Vorgang haben Sie ab dem Zeitpunkt der Installation 7 Tage Zeit.

Um diesen Schritt vornehmen zu können, müssen Sie einmalig eine (oder mehrere) Adobe IDs anlegen, die dann für Ihre Einrichtung verwendet werden können. Da es sich bei CLP-Lizenzen um Volumenlizenzen handelt, empfehlen wir dringend die Erstellung einer allgemeinen Institutions, - oder Einrichtungs-ID, z.b.Hochschule_XY-Adobe@hochschule_xy.de und keine auf Personen registrierten IDs.

Diese Registrierung über die Adobe ID ist prinzipiell pro Installation einmal vorzunehmen und muss pro Einzelplatz, bei einzelner Installation der Software pro Maschine, wiederholt werden. Hier kann jedoch stets die gleiche Adobe-ID (z.B. Hochschule_XY-Adobe@hochschule_xy.de) pro einzelnem Rechner, zur Registrierung, verwendet werden.

Um sich dieses mehrmalige registrieren zu ersparen, kann man auf die Erstellung eines Installations-Pakets über ein Paketierungs-Werkzeug, vor der Verteilung, ausweichen. Adobe stellt dazu AAMEE (Adobe Application Manager Enterprise Edition) bereit. Mit AAMEE kann man .msi - oder .pkg - Pakete erstellen, die Sie dann zu Verteilungszwecken nutzen können. In diese Pakete kann die Adobe ID sowie die Seriennummer der Software integriert werden, so dass der Anwender am Arbeitsplatz dann weder die ID noch die Seriennummer erneut eingeben muss.

FAQ zu Adobe ID und AAMEE    (pdf Datei - deutsch) - FAQ zu Adobe ID und AAMEE   (pdf Datei - englisch).

Hier finden Sie Links zum Download und der Installation von AAMEE, sowie ein aufgezeichnetes eSeminar zur Benutzung des Tools.

Einzelplatzlizenz

Lizenz, die von einem Benutzer auf seinem Rechner und auf einem weiteren z.B. zuhause (oder einem mobilen Rechner) installiert aber nicht gleichzeitig benutzt werden darf.

Terminalserver

Auch bei Terminal Servern ist eine Lizenzierung pro potenziellem Nutzer erforderlich, d.h. Sie müssen so viele Lizenzen kaufen, wie Nutzer auf den Terminal Server zugreifen können.

Bitte wenden Sie sich bei besonderen Installationsvarianten direkt an unseren Handelspartner (siehe unter 3. Kontakt, Bestelladresse)

§ Vertragslaufzeit :
Erworbene Lizenzen können zeitlich unbefristet eingesetzt werden.

§ Updaterecht :
Bei Erwerb einer einfachen Einzelplatzlizenz besteht kein Updaterecht. D.h. Neuversionen müssen immer wieder neu gekauft werden.
Patches und Bugfixes können umsonst bei Adobe heruntergeladen werden.

§ Downgrade:
Bei Erwerb einer aktuellen Lizenz darf eine ältere Version genutzt werden.

§ Häusliche bzw. mobile Nutzung :
Mitarbeiter einer bezugsberechtigten Einrichtung, die Adobe-Produkte auf ihrem Arbeitsplatz installiert haben, dürfen diese auch auf einem häuslichen PC oder auf einem Notebook nutzen, solange die Software nicht gleichzeitig auf beiden Geräten genutzt wird. Die häusliche Nutzung ist ausschließlich für dienstliche, nie für private Zwecke erlaubt.

§ Plattformwechsel:
Mit einer Lizenz werden beide Installer, Win und Mac, mitgeliefert.
Man muss sich im Zuge der Bestellung verbindlich für eine Plattform (Win oder Mac) entscheiden.

Cross-Plattform-Upgrades sind erlaubt, d.h. die Kunden können auch von Win auf Mac wechseln und umgekehrt
Das Zweitnutzungsecht ist plattformgebunden, d.h. Erstinstallation Win => Zweitinstallation auf mobilem Endgerät Win

§ Es gelten generell die Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.

§ Beachten Sie bitte auch die Seite Datenschutz im Rahmen des Softwarebezuges.