Der Frauenbeirat berät und koordiniert die Arbeit der Frauenbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten und erstellt die Vorschlagsliste für die Wahl der Frauenbeauftragten der Universität. Ihm gehören an:
- der*die Frauenbeauftragte der Uni als Vorsitz
- Frauenbeauftragten der Fakultäten
- Mitarbeiter*innen des wissenschaftsstützenden Personals
- Vertreter*innen der Studierenden, üblicherweise Mitglieder des Referats für Gender und Gleichstellung
Die Mitglieder sind auf der Webseite zu finden. Geregelt ist der Beirat in §15 Abs. 5 der Grundordnung.
Außerdem ist der Beirat Teil des Netzwerks der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst.
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