TUMonline-Beauftragten kontaktieren
Wenn Sie eine Funktion bzw. Berechtigung benötigen, wie z. B. zum Anlegen von Prüfungen oder zur Bearbeitung von Telefondaten, dann wenden Sie sich bitte an den/die TUMonline-Beauftragten (TOB) Ihrer Einrichtung (So finden Sie Ihren TOB). Falls es an Ihrer Einrichtung keinen TUMonline-Beauftragten geben sollte, wenden Sie sich bitte an den TUMonline-Beauftragten Ihrer Fakultät bzw. übergeordneten Einrichtung.
Antragstellung und Zuweisung
- Die Vergabe der Funktion wird auf einem Antragsformular schriftlich dokumentiert und von dem Antragsteller, dem TOB und der Einrichtungsleitung unterschrieben.
- Der TOB weist die Berechtigung in TUMonline zu.
- Sie als Nutzer/in finden nun die entsprechende Berechtigung in TUMonline als Link in der Visitenkarte der betreffenden Einrichtung – hier im Beispiel die Berechtigung „Benutzermanagement", nachdem Sie als Benutzerverwalter/in für diese Einrichtung eingetragen wurden:
Screenshot: Organisationsvisitenkarte - Applikation Benutzermanagement
FAQ
Meine TUMonline-Funktionen wurden mir entzogen. Warum?
Dies könnte mit der Systematik der Funktionsvergabe zusammenhängen: Funktionen werden automatisch immer mit dem Ende des Dienstverhältnisses an der TUM beendet.
Sollten Sie sehr kurze Befristungen haben und die Verlängerung erst nach dem Ende des vorhergehenden Vertrags in der Personalabteilung eingetragen werden, würde das Beschäftigungsende verbucht und demzufolge die Funktionen beendet. Sobald das neue Beschäftigungsverhältnis eingetragen ist, würde Ihr Mitarbeiterstatus wieder aktiviert.
Funktionsberechtigungen muss der zuständige TUMonline-Beauftragte in diesem Fall wieder neu setzen.
