Installation zusätzlicher Accesspoints

Das LRZ versorgt in den Gebäuden der satzungsgemäßen Nutzer (Bayerische Akademie der Wissenschaft, TUM, LMU) nur öffentliche Bereiche mit Studentenbetrieb kostenlos mit WLAN. Für andere Benutzerklassen sowie nicht-öffentliche Bereiche muss die Installation zusätzlicher Accesspoints, sofern gewünscht, durch das jeweilige Institut erfolgen. Eine Definition finden Sie weiter unten.

Derzeit stehen zwei Standardaccesspoints zur Auswahl. Sie unterscheiden sich nicht nennenswert in der Reichweite, sondern nur im maximalen Durchsatz der Funkzelle und damit in der sinnvollen Anzahl der Nutzer.


BezeichnungAruba AP-505hAruba AP-515Aruba AP-635

FunkschnittstelleDual-Radio 2x2 802.11ax (WiFi 6)Dual-Radio 4x4 802.11ax (WiFi 6)

Triple-Radio 2x2 802.11ax (WiFi 6 + 6E)

2.4 GHz, 5 GHz, 6 GHz

geeignet fürBürobereich, kleine BesprechungsräumeSäle, große Besprechungsräume, hochbelastete UmgebungenSäle, große Besprechungsräume, hochbelastete Umgebungen
Hinweis
Montage auf Brüstungskanälen möglich
benötigt PoE+, unter Umständen ist ein Switchtausch nötig

benötigt PoE+, unter Umständen ist ein Switchtausch nötig

Der AP-635 ist bei Clients, die das 6GHz Band nicht unterstützen, unter Umständen langsamer als der AP-515 (weniger Spatial Streams).

Eine Ausstrahlung von Instituts-SSIDs über WiFi-6E ist aktuell nicht möglich.

DatenblattDS_AP510Series.pdf
Preisauf Anfrage, siehe DLK
auf Anfrage, siehe DLK
auf Anfrage, siehe DLK

Für Sonderanwendungen stehen auf Anfrage noch weitere Typen zur Verfügung (externe Antennen, Outdoor-Accesspoints, höchstbelastete Umgebungen).

Eine freie Datendose wird vorausgesetzt. In Gebäuden mit Glasverkabelung kommen Kosten von etwa 385 EUR pro Accesspoint für einen PoE-Injektor hinzu.

Alle im Raum arbeitenden Personen müssen mit der AP-Installation einverstanden sein.

In Fluren, welche Fluchtwege sind, dürfen keine Accesspoints installiert werden.

Zur Beantragung öffnen Sie bitte einen Incident und teilen Sie uns das Gebäude/Räume sowie den gewünschten Typ mit. In komplizierten Situationen kann eine kostenpflichtige Vor-Ort Messung Klarheit über die benötigte Anzahl und Platzierung der Accesspoints bringen.

Supportzeitraum

Im Preis sind die Halterung, ein Anteil am Controller, Softwarewartung und Lizenzen für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren enthalten. Der AP bleibt Eigentum des LRZ und wird als Dienstleistung für das Institut betrieben und gewartet.

Nach Ablauf der vier Jahre kann es nötig sein, dass der AP abgeschaltet oder kostenpflichtig ersetzt wird, falls er durch veraltete Technik benachbarten WLAN-Accesspoints stört oder vom LRZ nicht mehr ohne Mehraufwand betrieben werden kann.Häufig treten dann Verbindungsprobleme mit neueren Geräten auf, die einen Austausch nötig machen. Wir bemühen uns selbstverständlich, den Betrieb so lange wie möglich zu gewährleisten und Ihnen rechtzeitig Informationen zu einem anstehenden Austausch zukommen zu lassen. Allerdings ist dies nicht immer möglich, da stellenweise beim Ausrollen neuer Betriebssysteme schlagartig massive Probleme auftreten können.


Öffentliche vs. Nicht-öffentliche Räume

Die Unterscheidung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Räumen betrifft nur die Gebäude der Satzungsgemäßen Nutzer (Nutzerklasse 1 – BAdW, TUM, LMU)

Räume der LMU und der TUM, in denen sich Studenten ohne Zugangsbeschränkung länger aufhalten können, können bei überwiegender studentischer Nutzung kostenfrei versorgt werden. Allerdings sollten diese Räumlichkeiten auch entsprechend ausgestattet sein (beispielsweise sollten Sitzgelegenheiten für die Studenten vorhanden sein). Außenbereiche werden nicht kostenfrei versorgt.

Für den Aufbau von APs muss die notwendige Verkablung von den Hochschulen bereitgestellt werden.

Räume die unter die kostenfreie Versorgung fallen sind:

  • Hörsäle
  • Bibliotheken
  • Mensarien, Cafeterias
  • Foyers (wenn Sitzgelegenheiten vorhanden sind)
  • Seminarräume die in den Vorlesungsverzeichnissen von LMU und TUM auftauchen
  • CIP-Pools (nicht Erstausstattung!)

Bei Neubauten finanziert das LRZ keine Erstausstattung. Diese Erstversorgung muss über den Bauetat erfolgen. Müssen diese Accesspoints nach Ablauf des Supportzeitraums ersetzt werden finanziert das LRZ nur den Austausch in öffentlichen Räumen. Nicht-öffentliche Räume müssen vom Nutzer selbst finanziert oder abgeschaltet werden.