Richtlinien/Guidelines
Benutzungsrichtlinien / Usage Regulations
- Die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz-Rechenzentrums legen fest, unter welchen Bedingungen das Leistungsangebot des Leibniz-Rechenzentrums genutzt werden kann. Sie definieren u.a. welche Personen und Einrichtungen nutzungsberechtigt sind und welche Pflichten mit der Nutzung verbunden sind. Dazu gehört u.a. auch die Beachtung der weiter unten aufgeführten Richtlinien und Leitfäden.
- The Usage Regulations for the Information Processing Systems of the Leibniz Supercomputing Centre describe the conditions under which the products and services of the Leibniz Supercomputing Centre may be used. Among other things they define the individuals and institutions eligible for usage and the user's obligations. This includes acceptance of the below listed regulations and guidelines.
Richtlinien im HPC-Bereich:
- Organisationskonzept für den Höchstleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (SuperMUC-NG)
- Nutzungs- und Betriebsordnung für den Höchstleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (SuperMUC-NG)
- Exportkontroll-Verordnungen: Hochleistungsrechner gelten als Dual-Use-Güter. Die Hochleistungsrechner selbst, aber auch deren Nutzung, unterliegen daher Einschränkungen, die sich aus nationalem, EU-Recht und ggf. aus US-Recht ergeben. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Nutzer selbst und der Projektleiter/Masteruser verantwortlich (Broschüre „Supercomputer und Exportkontrolle“ des Bundesministerium)
- Einhaltung der deutschen Exportkontroll-Verordnungen
- Compliance with German Export Control Regulations
- Dokumente:
- Principal Investigator (PI) for Access to SuperMUC-NG (GCS-JARDS-Template)
Principal Investigator’s Agreement for Access to (other) HPC resources (Erklärung, die der Projektleiter unterzeichnen muss)