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Stand: Version: 1.5 Diese Richtlinien beschreiben fachspezifische Aspekte des Betriebs und Vorgaben, die bei der Nutzung des Dienstes zu beachten sind. Sie ergänzen die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des LRZ, sowie die jeweiligen Benutzungsrichtlinien der Hochschule oder Organisation, die der Nutzer/die Nutzerin angehört. Geltungsbereich und nutzungsberechtigte Personen und EinrichtungenDiese Richtlinien gelten für alle Nutzer:innen des Dienstes und die vom LRZ dafür bereitgehaltene IT-Infrastruktur. Nutzungsberechtigt sind Mitarbeitende und Studierende der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, sowie weitere registrierte bayerische Hochschulen und Institutionen gemäß LRZ Dienstleistungskatalog. Lesbarkeit der DatenDas Leibniz-Rechenzentrum bemüht sich nach Kräften, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die bestmöglichen technischen Voraussetzungen für eine hohe Lebensdauer und Sicherheit der Daten zu schaffen. Dazu gehören auch adäquate klimatechnische Voraussetzungen und der Gebäudeschutz. HaftungEine hundertprozentige Garantie für die unbefristete Lesbarkeit der Daten auf den Speichersystemen gibt es nicht. Weder der Hersteller der Speichersysteme bzw. der genutzten Software noch das LRZ als Dienstleister können im Fehlerfall haftbar gemacht werden. Die genannten Sicherungsmaßnahmen schaffen zuverlässige Rahmenbedingungen. Sie sind dennoch kein garantierter Schutz etwa gegen Bedienfehler. Die korrekte Anwendung und Konfiguration des Diensts liegt in der Verantwortung des Nutzers/der Nutzerin. Verantwortung für DateiinhalteFür die Rechts- und Verfassungskonformität der Inhalte der gespeicherten Daten ist alleinig der Nutzer/die Nutzerin des Dienstes verantwortlich. Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, sensible Daten (z. B. personenbezogene Daten) nicht unverschlüsselt zu speichern und nicht unberechtigt Dritten zugänglich zu machen. Wer Datenbereiche (sogenannte Folder) für Dritte mit entsprechenden Rechten freigibt, ist als Besitzer:in des Datenbereiches für die Dateninhalte verantwortlich, auch wenn diese von Dritten (externen Nutzer:innen) stammen. Der Besitzer/die Besitzerin des Datenbereiches ist damit auch für die Einhaltung des Urheberrechts, ob und wie Dokumente verteilt werden dürfen, verantwortlich. Es empfiehlt sich als Besitzer:in eines Datenbereichs die Inhalte regelmäßig zu prüfen. Dies gilt auch in Bezug auf die Gefahr der Verteilung von Schadsoftware oder Malware-infizierter Dateien. Es wird empfohlen eine dezentrale Virenprüfung auf dem lokalen Gerät mittels einer geeigneten Antiviren Software durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine zentrale Virenprüfung am LRZ nicht stattfindet. Datensicherheit, VerschlüsselungDie Daten werden ausschließlich auf LRZ-eigenen Geräten in den Datenräumen des Rechenzentrums unverschlüsselt gespeichert. Das LRZ trifft angemessene Vorsichtsmaßnahmen, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Daten gewahrt wird. Weiterhin sorgt das LRZ mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass kein unberechtigter Zugriff von außen auf die im Speichersystem liegenden Daten möglich ist. Die Kommunikation zwischen den Endgeräten des Nutzers und der Dienstinfrastruktur des LRZ erfolgt verschlüsselt. Datenschutz gemäß DSGVODer Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der LRZ Datenschutzerklärung geregelt. Verfügbarkeit, WartungszeitenDas LRZ bemüht sich nach besten Kräften die höchstmögliche Verfügbarkeit sicherzustellen. Aus diesem Grund sind die wichtigsten Komponenten des Systems redundant konfiguriert. Eine jährliche Verfügbarkeit der Systeme von mindestens 99% wird angestrebt. Arbeiten an der Behebung von Störungen sind nur werktags zu den üblichen Geschäftszeiten garantiert. Für alle Hard- und Software-Komponenten wurden Wartungsverträge mit den Herstellern abgeschlossen. Die vereinbarten SLAs decken im Regelfall nur die üblichen Geschäftszeiten an Werktagen mit einer Vorort-Reaktion innerhalb des nächsten Arbeitstages ab. Durch geplante Wartungsarbeiten an Hard- und Software notwendige Betriebsunterbrechungen werden in den aktuellen LRZ-Informationen mit mehreren Tagen Vorlauf angekündigt. In Ausnahmefällen (Notfallwartung) kann auch eine sofortige Betriebsunterbrechung angekündigt werden. Aufbewahrungsdauer, Löschung von DatenDie Nutzung des Dienstes bzw. die Bereitstellung der Daten ist grundsätzlich an die für den Nutzer/die Nutzerin am LRZ registrierte Kennung und/oder E-Mailadresse gekoppelt. Wird diese Kennung deaktiviert oder gelöscht (z.B. beim Ausscheiden einer Person aus der nutzungsberechtigen Einrichtung), so werden die zugehörigen Dateien automatisch vom Speichersystem unwiederbringlich entfernt. Dabei kann es zu systembedingten Verzögerungen beim Löschen der Daten kommen. Sollte der Nutzer/die Nutzerin die Daten auch nach Löschung der Kennung noch benötigen, so ist er/sie selbst dafür verantwortlich, die Daten rechtzeitig auf andere Medien zu transferieren. Insbesondere haben auch andere Nutzer:innen, die von der gelöschten bzw. deaktivierten Kennung die Berechtigung erhalten haben, keinen Zugriff mehr auf die Daten. Die Registrierungsdaten der externen Nutzer:innen werden ebenfalls gelöscht, sofern für diese Person keine weiteren Zugriffsberechtigungen existieren. SperrungDas LRZ behält sich das Recht vor, die Nutzung des Diensts und damit den Zugang zu den gespeicherten Daten in Einzelfällen zu sperren. Der Dienst wird zum Beispiel gesperrt, wenn der Nutzer/die Nutzerin gegen geltendes Recht oder die hier genannten Richtlinien verstößt. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen dieser Richtlinie im Übrigen unberührt. SchlussbestimmungenDas LRZ behält sich das Recht vor, die diese Richtlinien zu ändern. Änderungen könnnen unter anderem wegen zwingender gesetzlicher Vorschriften notwendig werden. Es wird empfohlen, sich die jeweils aktuellen Nutzungsrichtlinien von Zeit zu Zeit erneut durchzulesen. Diese Richtlinie ist unmittelbar gültig und ersetzt alle früheren Richtlinien. |
Englisch (US) | ||||
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