Cloud Storage Richtlinien zur Nutzung

Stand:  

Version: 1.5

Diese Richtlinien beschreiben fachspezifische Aspekte des Betriebs und Vorgaben, die bei der Nutzung des Dienstes zu beachten sind. Sie ergänzen die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des LRZ, sowie die jeweiligen Benutzungsrichtlinien der Hochschule oder Organisation, zu welcher von Nutzerseite aus ein Zugehörigkeitsverhältnis besteht.

Geltungsbereich und nutzungsberechtigte Personen und Einrichtungen

Diese Richtlinien gelten für alle Nutzer:innen des Dienstes und die vom LRZ dafür bereitgehaltene IT-Infrastruktur. Nutzungsberechtigt sind Mitarbeiter:innen und Studierende der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, sowie weitere registrierte bayerische Hochschulen und Institutionen gemäß LRZ Dienstleistungskatalog.

Lesbarkeit der Daten

Das Leibniz-Rechenzentrum bemüht sich nach Kräften, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die bestmöglichen technischen Voraussetzungen für eine hohe Lebensdauer und Sicherheit der Daten zu schaffen. Dazu gehören auch adäquate klimatechnische Voraussetzungen und der Gebäudeschutz.

Zum Schutz gegen Ransomware/Kryptotrojaner wird eine Software eingesetzt, die in Echtzeit alle Speichersystem-Transaktionen hinsichtlich Auffälligkeiten analysiert und den Zugriff betroffener Nutzer:innen beim Erkennen von Anomalien blockiert, um eine Ausbreitung zu verhindern. Diese Software bietet allerdings keinen garantierten Schutz.

Haftung

Eine hundertprozentige Garantie für die unbefristete Lesbarkeit der Daten auf den Speichersystemen gibt es nicht. Weder der Hersteller der Speichersysteme bzw. der genutzten Software noch das LRZ als Dienstleister können im Fehlerfall haftbar gemacht werden. Die genannten Sicherungsmaßnahmen schaffen zuverlässige Rahmenbedingungen. Sie sind dennoch kein garantierter Schutz etwa gegen Bedienfehler oder Ransomware-Angriffe. Die korrekte Anwendung und Konfiguration des Dienstes liegen in der Verantwortung der Nutzer:innen.

Verantwortung für Dateiinhalte

Für die Rechts- und Verfassungskonformität der Inhalte der gespeicherten Daten ist alleinig die den Dienst nutzende Person verantwortlich. Die Nutzer:innen verpflichten sich, sensible Daten (z. B. personenbezogene Daten) nicht unverschlüsselt zu speichern und nicht unberechtigt Dritten zugänglich zu machen.

Standardmäßig werden am Leibniz-Rechenzentrum alle Daten unverschlüsselt gespeichert. Für die Sicherstellung der Interpretierbarkeit der Daten sind die Nutzer:innen selbst verantwortlich.

In den dafür vorgesehenen Speicherbereichen ist es möglich, Daten durch entsprechende Vergabe von Zugriffsrechten mit anderen Nutzer:innen zu teilen, bzw. auszutauschen. Die Freigabe und der Austausch von Daten liegen in der Verantwortung der Nutzer:innen, insbesondere auch die Einhaltung des Urheberrechts. Es empfiehlt sich als Besitzer:in eines Datenbereichs (Personal Cloud Storage) und Nutzer:in eines gemeinsam genutzten Datenbereiches (Institutional Cloud Storage, bzw. Temporary Cloud Storage) die Inhalte regelmäßig zu prüfen. Dies gilt auch in Bezug auf die Gefahr der Verteilung von Schadsoftware oder Malware-infizierter Dateien. Es wird empfohlen eine dezentrale Virenprüfung auf dem lokalen Gerät mittels einer geeigneten Antivirensoftware durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine zentrale Virenprüfung am LRZ nicht stattfindet.
Das LRZ übernimmt keine Verantwortung bei etwaigem Missbrauch.

Datensicherheit, Verschlüsselung

Die Daten werden ausschließlich auf LRZ-eigenen Geräten in den Datenräumen des Rechenzentrums unverschlüsselt gespeichert. Das LRZ trifft angemessene Vorsichtsmaßnahmen, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Daten gewahrt wird. Weiterhin sorgt das LRZ mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass kein unberechtigter Zugriff von außen auf die im Speichersystem liegenden Daten möglich ist.
Die Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden müssen.

Die Kommunikation zwischen den Endgeräten der Nutzer:innen und der Dienstinfrastruktur des LRZ erfolgt verschlüsselt.

Datenschutz gemäß DSGVO

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der LRZ Datenschutzerklärung geregelt.

Verfügbarkeit, Wartungszeiten

Das LRZ bemüht sich nach besten Kräften die höchstmögliche Verfügbarkeit sicherzustellen. Aus diesem Grund sind die wichtigsten Komponenten des Systems redundant konfiguriert. Eine jährliche Verfügbarkeit der Systeme von mindestens 99% wird angestrebt. Arbeiten an der Behebung von Störungen sind nur werktags zu den üblichen Geschäftszeiten garantiert. Für alle Hard- und Software-Komponenten wurden Wartungsverträge mit den Herstellern abgeschlossen. Die vereinbarten SLAs decken im Regelfall nur die üblichen Geschäftszeiten an Werktagen mit einer Vorort-Reaktion innerhalb des nächsten Arbeitstages ab. Durch geplante Wartungsarbeiten an Hard- und Software notwendige Betriebsunterbrechungen werden auf der LRZ Service Status-Seite (erreichbar unter https://status.lrz.de) mit mehreren Tagen Vorlauf angekündigt. In Ausnahmefällen (Notfallwartung) kann auch eine sofortige Betriebsunterbrechung angekündigt werden.

In der Regel gelten folgende Vorlaufzeiten für die Ankündigung:

  • Unterbrechung kürzer als 1 Stunde: 5 Arbeitstage
  • Unterbrechung länger als 1 Stunde: 15 Arbeitstage

Aufbewahrungsdauer, Löschung von Daten

Die Nutzung des Dienstes bzw. die Bereitstellung der Daten ist grundsätzlich an die im MWN-Directory des LRZ registrierte Kennung der Nutzer:in gekoppelt. Wird diese Kennung deaktiviert oder gelöscht, z. B. beim Ausscheiden einer Person aus der nutzungsberechtigen Einrichtung, so werden die zugehörigen Dateien automatisch vom Speichersystem unwiederbringlich entfernt. Dabei kann es zu systembedingten Verzögerungen beim Löschen der Daten kommen. Sollte die Nutzer:innen die Daten auch nach Löschung der Kennung noch benötigen, so ist die Person mit dem Besitzrecht selbst dafür verantwortlich, die Daten rechtzeitig auf andere Medien zu transferieren.
Es werden keine Dateien von Nutzer:innen mit deaktivierter Kennung gelöscht, die innerhalb eines von mehreren Personen gemeinsam genutzten Speicherbereiches (Projektspeicher) liegen. 
Von Nutzerseite aus besteht die Möglichkeit auf Wunsch über den Service Desk der entsprechenden Einrichtung oder über den LRZ Servicedesk die Deaktivierung bzw. Löschung des betreffenden Accounts zu beantragen.

Sperrung

Das LRZ behält sich das Recht vor, die Nutzung des Diensts und damit den Zugang zu den gespeicherten Daten in Einzelfällen zu sperren. Der Dienst wird zum Beispiel gesperrt, wenn Nutzer:innen gegen geltendes Recht oder gegen die hier genannten Richtlinien verstoßen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen dieser Richtlinie im Übrigen unberührt.

Schlussbestimmungen

Das LRZ behält sich das Recht vor diese Richtlinien zu ändern. Änderungen können unter anderem wegen zwingender gesetzlicher Vorschriften notwendig werden. Es wird empfohlen, sich die jeweils aktuellen Nutzungsrichtlinien von Zeit zu Zeit erneut durchzulesen. Diese Richtlinie ist unmittelbar gültig und ersetzt alle früheren Richtlinien.